1. Anwendungsbereich dieser AGB
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Leistungen der Super 7000 GmbH („Super7000″), Flinger Broich 18, 40235 Düsseldorf. E-Mail: info@super7000.de, Telefon: 0211 7817 6860 gegenüber ihren Kunden („Kunden“) im Zusammenhang mit der Nutzung der von Super7000 zur Verfügung gestellten Büroflächen.
1.2 Vorrangig vor den Regelungen dieser AGB gelten die bei Vertragsschluss auf der Website www.super7000.de beschriebenen Leistungsbeschreibungen und Preise. Ergänzend gilt die Hausordnung vom Super7000, die in den Geschäftsräumen aushängt.
1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen, haben ohne eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch das Super7000 keine Geltung. Diese AGB gelten auch dann, wenn das Super7000 in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden seine Leistungen gegenüber dem Kunden vorbehaltlos ausführt.
1.4 Die Service-Angebote von Super7000 richten sich ausschließlich an natürliche Personen.
2. Gegenstand der Service-Angebote
2.1 Gegenstand der Leistungen von Super7000 ist – je nach gebuchten Service-Angebot –
– die Bereitstellung eines FlexDesks oder FixDesks im Open Space in der für alle Kunden zugänglichen Fläche,
– die Bereitstellung von geschlossenen Einzel- bzw. Mehrpersonenräumen in den Spaces,
– die Bereitstellung von Besprechungsräumen in den Spaces, sowie
– die Erbringung damit im Zusammenhang stehender Leistungen in den Spaces, wie in diesen AGB näher beschrieben.
2.2 Die Spaces dürfen von den Kunden ausschließlich als Arbeitsräume genutzt werden. Eine Änderung der Nutzungszwecke, z.B. für die Durchführung von Veranstaltungen, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Super7000.
2.3 Das Super7000 bietet verschiedene Leistungen an, die unter den Serviceangeboten „LEISTUNGEN“ buchbar sind. Das Super7000 kann von Zeit zu Zeit weitere Werbeaktionen anbieten, die ebenfalls diesen AGB unterliegen.
2.4 Gegenstand des Serviceangebots „LEISTUNGEN“ sind folgende Leistungen, jeweils soweit verfügbar, die mit der Zahlung der Service-Gebühr nach Ziffer 4 abgegolten sind und während der des jeweiligen Nutzungszeitraums nach Ziffer 5 in Anspruch genommen werden können:
– Zugang zum Coworking Space auf der Rather Straße 25
– freie Nutzung des von Super7000 bereitgestellten WiFi im Space,
– freie, angemessene Nutzung der von Super7000 bereitgestellten Drucker in dem Space, soweit verfügbar (die Verfügbarkeit von Papier wird nicht gewährleistet),
– kostenpflichtige Nutzung der Besprechungsräume im Space, soweit verfügbar. Kunden mit einer Monatsbuchung erhalten einen Rabatt auf den Besprechungsraum-Preis, wenn sie Besprechungsräume für bestimmte Zeiträume verbindlich reservieren. Die Anzahl der verfügbaren Besprechungsräume und die Einzelheiten ergeben sich aus den unter „Leistungen“ aufgeführten Angeboten des Super7000 Portal.
– Möglichkeit der Einladung von Nicht-Kunden als Gäste in den Open Space Bereich oder die Besprechungsräume ist nur in Absprache mit dem Super7000 möglich.
Alle oben dargestellten Leistungen sind nur auf einer „first come, first served“ Basis verfügbar. Es gibt insbesondere keine Garantie, dass ein bestimmter Raum für einen bestimmten Kunden jederzeit verfügbar ist.
2.5 Gegenstand des Serviceangebots sind sämtliche Leistungen des Service-Angebots „Leistungen“ und zusätzlich folgende Leistungen, die mit der Zahlung der Service-Gebühr nach Ziffer 4 abgegolten sind und während der des jeweiligen Nutzungszeitraums nach Ziffer 5 in Anspruch genommen werden können:
– Nutzung von Einzel- bzw. Mehrpersonenräumen in einem Space während des gesamten Nutzungszeitraums.
– Möglichkeit der Einladung von Co-Workern in den Einzel- bzw. Mehrpersonenräumen über das Super7000 Portal oder über andere zukünftig vom Super7000 angebotene Medien unter der Voraussetzung, dass diese vorab diese AGB akzeptieren und sich als Kunden registrieren; die Bezahlung der entsprechenden Service-Gebühr erfolgt dann durch den buchenden Kunden.
2.6 Durch die Buchung eines Besprechungsraums ist der Kunde berechtigt, den Besprechungsraum für den gebuchten Nutzungszeitraum zu nutzen. Nach Ablauf des gebuchten Nutzungszeitraums soll der Besprechungsraum freigegeben werden, um anderen Kunden die pünktliche Nutzung des Besprechungsraums zu ermöglichen. Das Besprechungsraum Serviceangebot beinhaltet:
– Möglichkeit der Einladung von Nicht-Kunden als Gäste in die Besprechungsräume über das Super7000 Portal oder über andere zukünftig von Super7000 angebotene Medien unter der Voraussetzung, dass diese Gäste vorab das Super7000 davon in Kenntnis gesetzt haben und vom Super7000 eingeladen wurden.
– Die Nutzung der Bildschirme für Präsentationen, sofern verfügbar.
– Die Nutzung des Kaffee und Tee Angebots
Das Besprechungsraum Serviceangebot beinhaltet keine Catering Services, Getränke oder sonstige Leistungen, die in diesem Abschnitt nicht beschrieben sind. Diese Services können in Absprache mit dem Super7000 hinzu gebucht werden.
3. Buchung der Service-Angebote
3.1 Die Buchung von Serviceangeboten des Super7000 erfolgt online über das Super7000 Portal.
3.2 Über den Button „jetzt buchen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zur Bestellung des ausgewählten Serviceangebots für den ausgewählten Nutzungszeitraum ab.
3.3 Das Super7000 schickt daraufhin dem Kunden eine Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Buchung des Kunden nochmals aufgeführt wird. Die Empfangsbestätigung stellt eine Annahme des Angebots dar.
4. Service-Gebühr
4.1 Die für die Buchung von Serviceangeboten des Super7000 zu zahlende Vergütung („Service-Gebühr“) richtet sich nach dem gewählten Serviceangebot und dem bei der Buchung gewählten Nutzungszeitraum.
4.2 Es gelten die bei der Buchung gültigen Preise vom Super7000, die auf dem Super7000 Portal abrufbar ist.
4.3 Alle Preise vom Super7000 sind Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.4 Die Bezahlung der Service-Gebühr erfolgt entweder per Überweisung, als Sepa-Lastschrifteinzug oder durch Kreditkarte (MasterCard, American Express, VISA).
4.5 Das Super7000 wird dem Kunden die Service-Gebühr für den gesamten Nutzungszeitraum in voller Höhe in Rechnung stellen. Die Service-Gebühr ist ohne Abzug direkt zur Zahlung fällig.
4.8 Die Pflicht zur Zahlung der Service-Gebühr ist an die Buchung gekoppelt und somit unabhängig von dem Umfang der tatsächlichen Nutzung der Spaces durch den Kunden.
5. Zeitraum der Nutzung
5.1 Der Kunde hat bei jeder Buchung den jeweiligen Nutzungszeitraum zu wählen. Angeboten werden Nutzungszeiträume auf Tagesbasis und Monatsbasis. Nutzungszeiträume können nicht im Voraus kombiniert werden.
5.2 Der Kunde kann bei der Buchung angeben, an welchem Tag der Nutzungszeitraum beginnen soll. Der Nutzungszeitraum muss also nicht zeitgleich mit der Abgabe der Buchung starten.
5.3 Bei einer Buchung auf Tagesbasis endet der Nutzungszeitraum mit Ablauf der betrieblichen Öffnungszeiten (18:00 Uhr) Bei einer Buchung auf Monatsbasis endet der Nutzungszeitraum mit Ablauf des Kalendermonats (18:00 Uhr) gerechnet ab dem Start des Nutzungszeitraums. Durch die Buchung eines Besprechungsraums ist der Zutritt zu den Spaces im gleichen Maße gestattet, wie durch die Buchung eines Tagestickets, der Besprechungsraum wird allerdings nur für das ausgewählte Nutzungszeitfenster reserviert.
5.4 Die Leistungspflichten des Super7000 enden automatisch mit Ablauf des Nutzungszeitraums. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt. Der Kunde bleibt jedoch berechtigt, jederzeit weitere Buchungen anzufragen.
5.5 Eine vorzeitige ordentliche Kündigung der gebuchten Service-Angebote ist ausgeschlossen. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Das Super7000 kann den Vertrag insbesondere aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen, wenn der Kunde die Rechte vom Super7000 dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass es den Space oder das Inventar durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder unbefugt einem Dritten überlässt. Kündigt das Super7000 den Vertrag wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden, hat der Kunde dem Super7000 hierdurch entstehende Schäden zu ersetzen. Der Kunde haftet insoweit insbesondere für den Schaden, den das Super7000 dadurch erleidet, dass die Spaces nach dem Auszug des Kunden während des eigentlich mit dem Kunden vereinbarten Nutzungszeitraums leer stehen oder nur unterhalb der mit dem Kunden vereinbarten Servicekosten an Dritte überlassen werden können.
5.6 Die Service-Angebote der Super7000 können in Absprache umgebucht oder storniert werden.
Zwischen 7 und 14 Tagen ist eine kostenlose Stornierung und Umbuchung möglich.
Zwischen 2 und 7 Tagen vor Beginn des Nutzungszeitraums: 35% der Service-Gebühr
Weniger als 2 Tage vor Beginn des Nutzungszeitraums: 50% der Service-Gebühr
Gleichen Tags fallen 100% der Service-Gebühr an
5.8 Ein Widerrufsrecht für Kunden, die Verbraucher gemäß § 13 BGB sind, besteht gemäß § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB nicht, da es sich um Dienstleistungen zur Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken zu einem spezifischen Termin bzw. Zeitraum handelt.
6. Zugang und Nutzung der Spaces
6.1 Der Zugang zu den Spaces ist während der regulären Geschäftszeiten Montags – Freitags von 9 – 18 Uhr möglich. Mieter der Büroräume erhalten einen 24 Std Zugang. FixDesk und FlexDesk Coworker können einen kostenpflichtigen 24 Std. Zugang erhalten.
6.2 Das Super7000 behält sich vor, die Spaces inkl. der Einzel- bzw. Mehrpersonenräume für geschlossene Veranstaltungen zu nutzen. Das Super7000 behält sich darüber hinaus vor, jederzeit Renovierungs-, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen vorzunehmen, die zur Beseitigung von Schäden notwendig werden oder allgemein der Erhaltung und Verbesserung der Spaces dienen. Gleiches gilt für die Vornahme von Reinigungsarbeiten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass während der Dauer solcher Veranstaltungen bzw. Arbeiten kein bzw. nur ein eingeschränkter Zugang zu den betreffenden Spaces möglich ist und/oder die Nutzung der dort vorgehaltenen Einrichtungen eingeschränkt sein kann.
6.3 Soweit der Kunde im Rahmen der Nutzung von Besprechungsräumen die Möglichkeit der Einladung von Nicht-Kunden als Gäste hat, können diese Gästen das Super7000 betreten. Der Zugang der Gäste zu den Besprechungsräumen erfolgt dann durch eine Abholung der Gäste durch den Kunden persönlich in der Lobby.
6.4 Der Kunde hat die Einrichtungen inkl. der technischen Ausstattung (Drucker, Monitore, Verkabelung etc.) pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung in gebrauchsfähigem und gepflegtem Zustand zu hinterlassen. Die Super7000 Hausordnung ist einzuhalten. Etwaige Beschädigungen hat der Kunde dem Super7000 unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde haftet für alle Schäden, die über die während des Nutzungszeitraumes angemessene Abnutzung hinausgehen, die durch ihn und/oder Dritte, die auf Veranlassung des Kunden die Spaces oder das Inventar nutzen, verursacht werden. Sollten technische Geräte wie Monitore, Drucker etc. nicht sachgemäß durch den Kunden genutzt werden, was zu Beschädigung dieser führt, haftet ebenfalls der Kunde.
6.5 Um- und Einbauten sowie eine Veränderung der Möblierung der Einzel- und Mehrpersonenräume durch den Kunden sind nicht gestattet und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung vom Super7000. Im Falle der Zustimmung durch das Super7000 zur Veränderung der Spaces hat der Kunde alle hierdurch entstehenden Kosten zu tragen.
6.6 Der Kunde ist allein für die Prüfung, Wartung, Instandhaltung und/oder Sicherung dieser selbst mitgebrachten Bürogeräte verantwortlich, Das Super7000 übernimmt insofern keine Verantwortung und/oder Haftung.
7. Nutzung des WiFi-Zugangs in den Spaces
7.1 Das Super7000 stellt dem Kunden einen kostenlosen Zugang zu WiFi-Verbindungen in den Spaces zur Verfügung. Die Verbindung zum WiFi-Netzwerk erfolgt entweder über einen Login-Code oder über ein von dem Super7000 eingerichtetes offenes Netzwerk. Bei der Nutzung des WiFi-Zugangs müssen die folgenden Bedingungen beachtet werden.
7.2 Das Super7000 übernimmt keine Garantie für die Verfügbarkeit oder Leistungsfähigkeit des WiFis oder für die Erreichbarkeit bestimmter Seiten. Das Super7000 behält sich vor, den Zugang zu bestimmten Seiten zu sperren, wenn diese illegale oder unangemessene Nutzungen fördern können.
7.3 Die Datenübertragung zwischen dem WiFi-Zugang und dem Endgerät des Kunden erfolgt unverschlüsselt. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Dritte unbefugt Zugriff auf die übertragenen Daten verschaffen. Es obliegt dem Kunden, eine Sicherheitskonfiguration seiner Software vorzunehmen, damit die Datenübertragung vor Zugriffen Dritter geschützt ist. Für sensible Daten sollte eine entsprechende Sicherheitssoftware (z. B. VPN-Software) verwendet werden.
7.4 Illegale Downloads und sonstige Aktivitäten, die die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Netzwerks gefährden, sind verboten. Vom Kunden sind die nationalen und internationalen Urheber- sowie Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten.
7.5 Der WiFi-Zugang darf nicht rechtsverletzend oder missbräuchlich genutzt werden, insbesondere dürfen keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten verbreitet werden. Dazu zählen vor allem Informationen, die im Sinne der §§ 130 ff. StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen bzw. verharmlosen, sexuell anstößig bzw. im Sinne des § 184 StGB pornografisch oder geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden bzw. in ihrem Wohl zu beeinträchtigen. Die Bestimmungen des Jugendmedienstaatsvertrages und des Jugendschutzgesetzes sind zu beachten.
7.6 Der unaufgeforderte Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spam), der unbefugte Abruf von Informationen und Daten, das unbefugte Eindringen in Datennetze und die Durchführung ausführbarer Routinen (z. B. Spyware, Dialer, usw.) über den WiFi-Zugang sind verboten.
7.7 Der Kunde ist für die Inhalte, welche der Kunde über den WiFi-Zugang abruft, einstellt oder in irgendeiner Weise verbreitet, gegenüber Super7000 und Dritten selbst verantwortlich. Die Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch das Super7000.
7.8 Der Kunde ist verpflichtet, das Super7000 von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf eine rechtswidrige Verwendung des WiFi-Zugangs durch den Kunden zurückzuführen sind oder sich aus rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung des WiFi-Zugangs durch den Kunden verbunden sind. Diese Freistellung erstreckt sich auch auf die mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Kunde oder muss der Kunde bei Aufwendung der üblichen Sorgfalt erkennen, dass ein Verstoß gegen die Bedingungen dieser Ziffer 7 droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Super7000.
7.10 Jede Aktivität, die unter Verwendung des durch den Login-Code gewährten Zugangs durchgeführt wird, wird als vom Kunden durchgeführt angesehen.
8. Briefempfang
8.1 Der Kunde kann die Adresse des Super7000 als Empfangsadresse für geschäftliche Briefe nutzen, soweit das Serviceangebot „GESCHÄFTSADRESSE“ genutzt wird.
8.2 Das Super7000 übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für die Eignung der Nutzung als Geschäfts- bzw. Empfangsadresse. Das Super7000 weist darauf hin, dass eine solche Nutzung für rechtliche Zwecke (z.B. aus dem Gewerbe-, Register-, Standes-, Wettbewerbs- und Steuerrecht) oder zur Erfüllung einer Impressumspflicht unzulässig oder unzureichend sein kann. Gleiches gilt für die Verletzung von Rechten Dritter durch die Nutzung der jeweiligen Adresse.
8.3 Das Super7000 ist insofern nicht zu bestimmten Leistungen verpflichtet, nimmt an die Adresse des Spaces gesendeten Briefe aber grundsätzlich für den Kunden entgegen und händigt sie innerhalb dieses Spaces an den Kunden aus bzw. hinterlegt sie im Briefregal des Spaces. Die Entgegennahme von Päckchen, Paketen ist möglich. Muss von Kunden aber innerhalb von 5 Werktagen abgeholt werden, ansonsten wird die Lagerung mit einem Euro netto pro weiteren Kalendertag in Rechnung gestellt. Das Super7000 haftet nicht für den rechtzeitigen Zugang oder bei Beschädigungen der Briefe.
8.4 Nach Buchungsende wird die Annahme von Briefen abgelehnt. Soweit während der Buchungszeit keine Aushändigung oder Hinterlegung erfolgen konnte, beträgt die maximale Aufbewahrungszeit drei Monate, danach ist das Super7000 berechtigt, nicht durch den Kunden abgeholte Briefe zu entsorgen. Gleiches gilt für Pakete und Päckchen.
8.5 Das Super7000 gibt keine Empfangsbekenntnisse oder ähnliche Erklärungen ab, insbesondere nicht bei Einschreiben oder behördlichen bzw. gerichtlichen Zustellungen. Hierfür ist allein der Kunde verantwortlich und hat eine entsprechende Verfügbarkeit selbst sicherzustellen. Nicht ausreichend frankierte Sendungen oder solche gegen Nachnahme werden nicht angenommen. Das Super7000 haftet nicht für Schäden, die durch Rücksendungen oder fehlgeschlagene Zustellungen entstehen.
9. Datenschutz
9.1 Das Super7000 beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.
9.2 Für die Details im Umgang mit personenbezogenen Daten sowie die Rechte des Betroffenen wird auf die Datenschutzerklärung des Super7000 verwiesen.
10. Haftung
10.1 Die Haftung des Super7000 auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer 9 eingeschränkt.
10.2 Das Super7000 haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Bereitstellung der Leistungen des Super7000, deren Freiheit von Mängeln, die deren Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung der Leistungen des Super7000 ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
10.3 Soweit das Super7000 gemäß Ziffer 9.2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die das Super7000 bei der Buchung als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die es bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Leistungen des Super7000 sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Leistungen des Super7000 typischerweise zu erwarten sind.
10.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Super7000.
10.5 Die Einschränkungen dieser Ziffer 9 gelten nicht für die Haftung des Super7000 wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.6 Für den ausreichend sicheren Verschluss gemieteter Einzel- und Teamräume, Schließfächer, Schubladen o.ä. ist der Kunde selbst verantwortlich. Das Super7000 haftet nicht für entwendete Gegenstände. Für Garderobe wird keine Haftung übernommen.
10.7 Das Super7000 haftet nicht bei höherer Gewalt und anderen, nicht vom Super7000 zu vertretenden Umständen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Lockdowns bei Pandemien, Streik, Aussperrung, Witterungseinflüsse sowie vom Super7000 nicht zu vertretende Ausfälle des Internet- und Kommunikationsnetzes.
11. Ändern der Service-Angebote
11.1 Das Super7000 ist jederzeit berechtigt, die Inhalte der angebotenen Leistungen, die angebotenen Preise und diese AGB und sonstige Vertragsbedingungen nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffer 10.2 zu ändern. In diesem Fall wird das Super7000 die geänderten Leistungen, Preise und/oder Vertragsbedingungen auf dem Super7000 Portal veröffentlichen.
11.2 Sämtliche solcher Änderungen gelten nicht für bereits laufende Buchung eines Kunden. Sämtliche dieser Änderungen treten für den jeweiligen Kunden erst mit der auf die Veröffentlichung auf dem Super7000 Portal folgenden Bestellung in Kraft.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Super7000 und einem Kunden, der nicht Verbraucher gemäß § 13 BGB ist, ist Düsseldorf. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
12.2 Die Beziehungen zwischen dem Super7000 und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher gemäß § 13 BGB seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
12.3 Soweit der Vertrag oder diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
Datum der vorliegenden Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen: 12.08.2022
Allgemeine Geschäftsbestimmungen für Eventflächen
1. Präambel
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gel- ten für Leistungen der Super7000 GmbH, Rather Straße 25, 40476 Düsseldorf im Zusammenhang mit durch den Nutzer veranstaltete Events wie Konferenzen, Seminare, Tagungen, Ausstellungen etc. in den von der Super7000 GmbH bereitgestellten Büroräumen („Spaces“).
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Super7000 GmbH räumt dem Nutzer die Möglichkeit ein, die Spaces und das darin befindliche Inventar im vertraglich vereinbarten Umfang für Events zu nutzen. Die Ausstattung kann – je nach Vereinbarung – den jeweiligen Space inkl. der technischen Infrastruktur mit WiFi, Drucker, Scanner, mobiler Monitor bzw. Beamer (falls gebucht) sowie ggf. Meeting-Räumen, Telefonzellen, Lounge-Bereich und Küche umfassen. Es besteht die Möglichkeit, Teilbereiche der Spaces in Eventflächen umzuwandeln.
2.2 Der konkrete Umfang der Nutzung und der Ausstattung eines Spaces für Events ergibt sich aus dem jeweils von der Super7000 GmbH individuell gegenüber dem Nutzer unterbreiteten Angebot.
2.3 Im Gegenzug für die Nutzungsmöglichkeit des Spaces für ein Event verpflichtet sich der Nutzer zur Zahlung der vereinbarten Nutzungsgebühr. Die konkrete Nutzungszeit und Nutzungsgebühr be- stimmen sich nach der individuellen Vertragsabsprache zwischen der Super7000 GmbH und dem Nutzer.
3. Vertragsschluss
3.1 Die Super7000 GmbH sendet dem Nutzer ein individuelles An- gebot per E-Mail. Dieses Angebot muss zum Vertragsschluss spätes- tens drei Tage nach dem Erhalt des Angebotes vom Nutzer gegengezeichnet und an die Super7000 GmbH in gescannter Form per E-Mail zurückgesendet werden (Angebotsannahme). Mit der Angebotsannahme verpflichtet der Nutzer sich verbindlich zur Nutzung und zur Zahlung der Nutzungsgebühr.
3.2 Der Nutzer hat den Zweck seines Events wahrheitsgemäß anzugeben. Die Super7000 GmbH behält sich vor, bestimmte Eventformen und/oder -inhalte auszuschließen, insbesondere solche Events, die dem Ansehen der Super7000 GmbH schaden könnten. Events können von der Super7000 GmbH ohne die Angabe von Gründen abgelehnt werden.
4. Nutzungsbedingungen und Pflichten des Nutzers
4.1 Die Unter- oder Weitervermietung der Spaces ist nicht gestattet.
4.2 Die im Rahmen des Angebots angenommene Anzahl der Gäste bei einem Event darf ohne schriftliche Zustimmung der Super7000 GmbH nicht überschritten werden.
4.3 Der Nutzer hat die vertraglich vereinbarten Schlusszeiten des Events einzuhalten. Kommt es zu Abweichungen, kann die Super7000 GmbH die zusätzliche Leistung in Rechnung stellen, es sei denn, die Super7000 GmbH trifft ein Verschulden an den Abweichungen.
4.4 Um- und Einbauten der Spaces durch den Nutzer sind nicht ge- stattet und bedürfen der schriftlichen Zustimmung von der Super7000 GmbH. Im Falle der Zustimmung durch die Super7000 GmbH zur Veränderung der Spaces hat der Nutzer alle hierdurch entstehenden Kosten inkl. ggf. erforderlicher Rückbauarbeiten zu tragen.
4.5 Der Nutzer hat die Spaces inkl. Allgemeinflächen sowie das darin befindliche Inventar pfleglich zu behandeln. Etwaige Beschädigungen hat der Nutzer der Super7000 GmbH unverzüglich anzuzeigen. Der Nutzer haftet für alle über die vertragsgemäße Abnutzung hin- ausgehenden Schäden, die durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen und Dritte, die auf Veranlassung des Nutzers die Spaces inkl. Allgemeinflächen nutzen, verursacht werden.
4.6 Der Nutzer ist verpflichtet, nach Beendigung des Events die genutzten Spaces und das Inventar in mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand zurückzugeben. Sämtliche vom Nutzer mitgebrachten Gegenstände sind durch den Nutzer zu entfernen und der Zustand bei Übergabe des Spaces an den Nutzer ist wieder herzustellen. Un- zulässige Gebrauchsspuren und Beschädigungen wird die Super- 7000 GmbH auf Kosten des Nutzers beseitigen.
4.7 Der Nutzer ist für die von ihm in die Spaces mitgebrachten Gegenstände, Unterlagen und Daten verantwortlich. Mitgebrachte Gegenstände müssen den örtlichen Vorschriften (Feuerschutz, polizeiliche Auflagen etc.) entsprechen. Im eigenen Interesse hat der Nutzer mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Wertsachen, sowie Unter- lagen und Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Die Super7000 GmbH haftet vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 9.1 nicht für Verlust, Diebstahl und Beschädigung dieser Gegenstände, Unterlagen oder Daten. Vom Nutzer oder dessen Gästen mitgebrachte Gegenstände sind nicht über die Super7000 GmbH versichert.
4.8 Der Nutzer hat sicherzustellen, dass die rechtlichen Anforderungen an die Durchführung des Events (z.B. einzuholende Genehmigungen, Anmeldungen, Abführen von Gebühren für GEMA etc.) erfüllt sind und dass bei Durchführung des Events die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Bei schuldhaften Verstößen des Nutzers stellt dieser die Super7000 GmbH von allen Forderungen Dritter in diesem Zusammenhang frei.
4.9 Der Nutzer übernimmt für die Nutzungszeit die Verkehrssicherungspflichten in den ihm überlassenen Spaces. Der Nutzer stellt die Verkehrssicherungspflichten von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit den übertragenen Verkehrssicherungspflichten ent- stehen.
5. Hausrecht der Super7000 GmbH
5.1 Die überlassenden Spaces inkl. Inventar und weitere ggf. überlassene Gegenstände stehen allein im Eigentum von der Super7000 GmbH.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Soweit die Super7000 GmbH dem Nutzer Kosten gemäß dieser AGB in Rechnung stellen darf, werden diese vierzehn Tage nach Er- halt der betreffenden Rechnung ohne Abzug fällig.
6.2 Die Super7000 GmbH verlangt keine Sicherheitsleistung des Nutzers.
7. Kündigung / Rücktritt
7.1 Die Super7000 GmbH ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls
– höhere Gewalt oder andere von der Super7000 GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
– Events unter irreführender oder falscher Angabe bzw. Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden, wesentlich können dabei insbesondere die Identität des Nutzers, die Zahlungsfähigkeit oder der Eventanlass sein,
– Super7000 GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Events den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von der Super7000 GmbH in der Öffentlichkeit gefährden könnten, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von der Super7000 GmbH zuzurechnen ist,
– der Zweck bzw. der Anlass des Events sich als gesetzwidrig herausstellt,
– ein Verstoß gegen diese AGB vorliegt oder zu befürchten ist. Der berechtigte Rücktritt der Super7000 GmbH begründet keinen Anspruch des Nutzers auf Schadensersatz. Bei einem erfolgreichen Rücktritt erlässt die Super7000 GmbH dem Nutzer die Zahlung der Rechnung, Schadensersatzansprüche von der Super7000 GmbH bleiben aber vorbehalten.
7.2 Ein Rücktritt des Nutzers von dem mit der Super7000 GmbH geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Einzelfall schriftlich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn die Super7000 GmbH im Einzelfall schriftlich zustimmt.
7.3 Eine Stornierung des Events durch den Nutzer ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Eine Stornierung muss in Textform erfolgen. Im Falle einer Stornierung ist der Nutzer verpflichtet, insgesamt 50% der Nutzungsgebühr als Stornierungsgebühr zu zahlen. Sieben Tage vor dem Event reduziert sich die Stornierungsgebühr auf 30% der Nutzungsgebühr. Die Stornierungsgebühr ist vierzehn Tage nach der Stornierung ohne Abzug fällig. Sollte die Buchung dreißig oder mehr Tage vor dem Event storniert werden fällt keine Nutzungs- gebühr an. Ein Widerrufsrecht für Nutzer, die Verbraucher gemäß § 13 BGB sind, besteht gemäß § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB nicht, da es sich um Dienstleistungen zur Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken zu einem spezifischen Termin bzw. Zeitraum handelt.
7.4 Fällt das Event ohne rechtzeitige Stornierung aus Gründen aus, die im Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Nutzers liegen und ist das Ausfallen nicht durch ein Rücktrittsrecht nach Ziffer 7.2 gedeckt, so wird der volle Betrag der Nutzungsgebühr vierzehn Tage nach Erhalt der betreffenden Rechnung ohne Abzug fällig.
7.5 Fällt das Event aus Gründen aus, die im Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Super7000 GmbH liegen und ist das Ausfallen nicht durch ein Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 7.1 gedeckt, wird die Nutzungsgebühr nicht fällig.
8. Sonderkonditionen Kündigung / Rücktritt
8.1 In Fällen höherer Gewalt, wie insbesondere Brandschäden, Überschwemmungen, Streiks, rechtmäßigen Aussperrungen und Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien) soweit ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ durch das Robert-Koch-Institut festgelegt ist, ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung der Zahlung befreit.
9. Gewährleistung / Haftung
9.1 Die Super7000 GmbH haftet für zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet die Super7000 GmbH für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der Super- 7000 GmbH beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
9.2 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von der Super- 7000 GmbH auftreten, wird die Super7000 GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Nutzers bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Nutzer ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Der Nutzer ist verpflichtet, die Super7000 GmbH rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines nicht un- erheblichen Schadens hinzuweisen.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Super7000 GmbH und einem Nutzer, der nicht Verbraucher gemäß § 13 BGB ist, ist Düsseldorf. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
10.2 Die Geschäftsbeziehung zwischen der Super7000 GmbH und dem Nutzer unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher gemäß § 13 BGB seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
10.3 Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und Aufhebung des Vertrages oder dieser AGB müssen schriftlich vereinbart werden. Das Gleiche gilt für Zusagen, Zustimmungen, Verzichte sowie Vergleiche aller Art. Das Schriftformerfordernis kann mündlich nicht abbedungen werden.
10.4 Geschäftsbedingungen des Nutzers, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen, haben ohne eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch die Super7000 GmbH keine Geltung. Diese AGB gelten auch dann, wenn die Super7000 GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Nutzers vorbehaltlos Leistungen gegenüber dem Nutzer ausführt.
10.5 Soweit der Vertrag oder diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
Datum der vorliegenden Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen: 12.08.2022